FAQ Artikel

3. Muss der SP-Adapter bei der Bremswirkungsprüfung eingesetzt werden?

Eine zwingende Verwendung des SP-Adapters für die Bremswirkungsprüfung im Rahmen der SP an SP-pflichtigen Nutzfahrzeugen mit Hydraulik- bzw. mit Druckluft-Bremsanlagen gibt es nicht. Die Wirksamkeit der Bremsanlage (Nachweis der Mindestabbremsung) ist auf einem Bremsprüfstand anhand von Bezugsbremskräften (Bremsreferenzwerte) bzw. des Hochrechnungsverfahrens nachzuweisen. 

Insgesamt wird jedoch die Bremswirkungsprüfung über den Einsatz des SP-Adapters in Verbindung mit den Bezugsbremskräften einfacher. Die über die OBD-Schnittstelle erfassten Bremsdrücke für die Vorder- bzw. Hinterachse in Verbindung mit den zugehörigen Bremskräften erleichtern die Beurteilung der Wirksamkeit der Bremsanlage (Nachweis der Mindestabbremsung). 

Die Ermittllung einer ausreichenden Abbremsung mittels Bezugsbremskräfte (Bremsreferenzwerte) kann sowohl in der Maske der FSD.SP21 als auch in dem verwendeten EDV-Hilfsmittel (z.B. SP Plus) nachgewiesen werden.

Bei Verwendung der SP Plus Importfunktion kann die Bremswirkungsprüfung im bekannten Verfahren durchgeführt werden. Die Bremsdrücke und -kräfte werden nach dem Beenden der Bremswirkungsprüfung von dem Bremsprüfstand nach SP Plus übertragen. In SP Plus wird danach mittels der Bremsreferenzwerte der FSD berechnet, ob die Bremswirkung ausreichend ist.

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